Was bliebe nach einem „Leistungsschutzrecht“?
Einige große deutsche Zeitungsverlage haben erfolgreich bei der Bundesregierung für ein so genanntes „Leistungsschutzrecht“ lobbyiert. Sollten ihre Bemühungen wie zu befürchten in einen Gesetzestext gegossen werden, stünden nicht nur Dienste wie Google News zur Disposition, sondern auch dieses Blog.
Nach den bisher öffentlich diskutierten Varianten, sollen u.a. so genannte „News-Aggregatoren“ für das Bereitstellen von Überschriften und „Teasern“ (Artikelzusammenfassungen als Vorspann) in Zukunft die Arbeit der Verlage für das Zusammenstellen ihrer Zeitungen vergüten. Aktuell ist nur von kommerzielen Anbietern die Rede, die für die Inanspruchnahme dieses „Leistungsschutzrechts“ (gemeint ist in der Tat hauptsächlich die „Leistung“ der Verlage, nicht die der Urheber/Autoren) einen Obulus entrichten sollen – jenseits des Zitatrechts und der „Schöpfungshöhe“ einer Nachricht. Doch ist gerade im (deutschen) Internet der Begriff kommerzieller Anbieter nur unscharf umrissen. So besteht die Gefahr, dass auch Blogs für das Zitieren und Verlinken (=Werben für) von Nachrichten zur Kasse gebeten werden. Die einfache Möglichkeit, der Kosten- und Abmahngefahr durch Verzicht aufs Verweisen zu entgehen, ist für ein Medien-(Watch-)Blog keine sinnvolle Lösung. Sollte daher ein Leistungsschutzrecht in Kraft treten, bedeutete dies mit großer Sicherheit das Ende dieses Blogs.
Geschäftsmodell „Google Abzocken“?
Etliche Verlage sehen Dienste wie Google News als Konkurrenz zu ihren eigenen Nachrichtenseiten an: Während die meisten dieser Seiten frei und kostenlos zugänglich sind, findet der Leser bei Google daneben kontextabhängige Werbung. Die so generierten Werbeeinnahmen kommen zwar in der Tat nur Google und nicht den Verlagen zu Gute, doch trifft dies nur auf Leser zu, die ausschließlich die Nachrichten bei Google News lesen. Wer die Links anklickt um die ganzen Artikel zu lesen, landet auf den Seiten der Verlage und konsumiert nebenbei deren Werbung. Ohne den Dienst von Google hätte der Leser diese Nachrichten vielleicht gar nicht gefunden. Doch das steht momentan (noch) nicht zur Debatte. Und das „parasitäre“ Google einfach und wirkungsvoll per robots.txt auszusperren, möchten die Verlage auch nicht. Viel mehr liegt der Verdacht nahe, Google solle für das fehlende Geschäftsmodell der Verlage zahlen.
1 Robert aus Nordhessen schrieb am 08.03.2012:
Dieser Artikel ist bewusst ohne einen einzigen Link zu Nachrichten über das so genannte „Leistungsschutzrecht“ versehen, um die Sinnhaftigkeit bzw. Sinnlosigkeit einer solchen Regelung vor Augen zu führen. Man spricht über Dinge, die man nicht konkret mit Beleg anführen kann. Wer Details zum „Leistungsschutzrecht“ erfahren möchte, wende sich bitte vertrauensvoll an eine Suchmaschine seiner Wahl.