Falsche Schlussfolgerung
Gastautor Willi weist uns auf den Artikel Polizist wird Zielscheibe in der Ausgabe vom 31. Januar 2009 hin: Dort heißt es, dass Kasseler Polizisten durchschnittlich zwei Widerstandsanzeigen erstatteten. Die Zeitung folgert daraus, dass pro Woche zwei Beamte gewaltsam angegriffen würden.
Diese Schlussfolgerung steht bei Betrachtung der entsprechenden Strafvorsschrift auf tönernden Füßen. Gemäß § 113 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) reicht für die Verwirklichung dieses Tatbestands bereits die Drohung mit Gewalt aus. Daher kann aus der bloßen Anzahl der Widerstands-Anzeigen auf gar keinen Fall geschlossen werden, wie viele Beamte wirklich körperlich angegriffen worden sind.
Der vorgestellte Fall des 50-jährigen Kripobeamten dürfte übrigens eine Körperverletzung und kein Widerstand gewesen sein, weil ein Widerstand immer die Vornahme einer Diensthandlung voraussetzt. Eine solche ist im Artikel nicht zu erkennen. Auch diese Fälle, in denen Polizeibeamte bereits ohne Vornahme einer Diensthandlund angegriffen werden (z.B. auch bei vielen Demonstrationen), tauchen in der selbst konstruierten Statistik der HNA nicht auf.