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HNA Watchblog

Anmerkungen zu einer Tageszeitung in Nordhessen

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Winterarbeitslosigkeit Vermeiden

Eingestellt am 22. Dezember 2008 um 20:10 Uhr » Politik Wirtschaft (Nord-) Hessen Medien

Mit Job durch den Winter: Kälte-Kündigungen unnötig – so ist eine Pressemitteilung der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt überschrieben, die nach Aussage des Absenders Harry Trube seit dem 24. November 2008 nicht in der HNA veröffentlicht worden ist:

Winterarbeitslosigkeit vermeiden: Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt hat an die Baubetriebe in Nordhessen appelliert, in den kommenden Wochen auf wetterbedingte Entlassungen zu verzichten und stattdessen das so genannte Saison-Kurzarbeitergeld zu nutzen. „Damit die Kollegen auf dem Bau das ganze Jahr hindurch beschäftigt sind, gibt es dieses Kurzarbeitergeld. Es ermöglicht Weiterbeschäftigung im Winter“, so Harry Trube, Bezirksverbandsvorsitzender der IG BAU Nordhessen.

Eigentlich sollte auf dem Arbeitsmarkt in Nordhessen mit dem Saison-Kurzarbeitergeld ein dauerhafter „Job-Frühling“ herrschen. Kann auf Grund fehlender „Winter-Aufträge“ nicht gearbeitet werden – sei es, weil das Wetter nicht mitspielt oder weil in den Auftragsbüchern Ebbe herrscht – zahlt die Bundesagentur für Arbeit die Löhne und Gehälter. „Jeder Beschäftigte erhält dann von Dezember bis März ein Ausfallgeld von 60 Prozent des Nettolohns. Bei Arbeitnehmern mit Kindern steigt dieser Betrag sogar auf 67 Prozent“, erklärt Harry Trube. Gezahlt werde das Saison-Kurzarbeitergeld nicht nur in der Baubranche und im Dachdeckerhandwerk, sondern auch im Garten- und Landschaftsbau. Den Betrieben entstehen – bis auf einen kleinen Beitrag zu den Sozialabgaben – keine zusätzlichen Kosten.

Warum es trotz des Saison-Kurzarbeitergeldes immer wieder zu Winterkündigungen komme, ist für Trube unverständlich. „Die IG BAU hat lange gekämpft, damit endlich eine Waffe gegen die Winterarbeitslosigkeit geschaffen wird. Leider scheinen einige Unternehmen ihren Waffenschein dafür noch nicht gemacht zu haben. Einige wissen schlicht und einfach nicht, was das Saison-Kurzarbeitergeld bedeutet“, beklagt der Gewerkschafter. Damit schnitten sich die Unternehmen allerdings ins eigene Fleisch. „Das Wertvollste, was eine Firma besitzt, sind ihre Mitarbeiter. Wer seine erfahrenen Beschäftigten im Winter auf die Straße setzt, darf sich nicht wundern, wenn sie im Frühling nicht mehr da sind“, so Trube.

Betriebe, die die „Winterbrücke“ nutzen wollen, müssen dies vorab der Bundesagentur für Arbeit melden. Das Geld wird dann ab dem Tag der Anmeldung gezahlt – frühestens ab dem 1. Dezember. Ausnahme: Fällt die Arbeit wegen der schlechten Witterung aus, genügt eine Meldung an die Bundesagentur am Ende des Monats. Trube forderte die Unternehmer in der Region auf, sich über das Saison-Kurzarbeitergeld zu informieren – bei der IG BAU Nordhessen oder bei der Bundesagentur für Arbeit unter der Service-Nummer (01801) 66 44 66.

Mir ist außerdem unverständlich, warum die einzige gedruckte Tageszeitung in Nordhessen so ein wichtiges Thema einfach unter den Teppich fallen lässt.


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